Wegweiser für die Vergabe von Verpflegungsleistungen

Die Vergabeexperten erläutern die Bedingungen für die Vergabe von Verpflegungsleistungen.Zoombild vorhanden

Quelle: KErn/Veit

Ob in der Kita, der Schule, im Seniorenheim oder in der Behörde – in vielen Einrichtungen des öffentlichen Sektors verköstigen externe Dienstleister die Essensgäste. Der dafür erforderliche Vergabeprozess ist allerdings äußerst komplex: Neben den spezifischen Bedürfnissen der bewirteten Personen sind auch die Anforderungen des Vergaberechts zu erfüllen. Über 50 Teilnehmende informierten sich am 10. April 2024 in München zu den aktuellen Vorgaben.


Für öffentliche Auftraggeber gibt es bei der Ausschreibung einer Verpflegungsleistung einiges zu beachten: So soll diese natürlich den individuellen Bedürfnissen der Einrichtung bzw. der Verpflegungsteilnehmer bestmöglichst entsprechen. Zugleich gibt das geltende Vergaberecht konkrete Bedingungen und Möglichkeiten bei der Umsetzung genau vor. Besonders für die Ausschreibungsunterlagen und insbesondere die Leistungsbeschreibung gelten hohe Anforderungen.

Die Experten des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus erläuterten die juristischen Rahmenbedingungen und gaben Tipps, um die Vorbereitung des Vergabeverfahrens zu erleichtern. Zudem vermittelte die Veranstaltung praxisnahe Herangehensweisen für die Erfassung der erforderlichen Qualitätskriterien in den Vergabeunterlagen. Ziel ist es, das Essen in Schulen, Kitas, Betrieben oder Senioreneinrichtungen in Zukunft gesünder, ökologischer und nachhaltiger zu gestalten.