Vereinfachte Nährwertkennzeichnung

Mann vergleicht Produkte im Supermarkt

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Eine Nährwertinformation vorne auf der Lebensmittelverpackung, die wahrgenommen wird, deren Botschaft klar und verständlich ist und die eine günstigere Wahl erleichtert – das ist Ziel der Entwicklung eines vereinfachten, erweiterten Nährwertkennzeichnungs-Modells für Deutschland und Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.

Das Max Rubner-Institut (MRI) hatte im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ausgewählte Nährwertkennzeichnungs-Modelle untersucht. Anhand von 18 Kriterien bewertete das MRI elf Modelle zur Nährwertkennzeichnung. Ziel einer zusätzlichen Kennzeichnung auf der Vorderseite von Verpackungen ("front-of-pack") ist es, Nährwerte für den Verbraucher verständlicher darzustellen, um somit die Produktauswahl günstig zu beeinflussen.

Warum eine vereinfachte Nährwertkennzeichnung?

Die steigende Zahl von Übergewicht und Adipositas in den letzten Jahren und die damit zusammenhängenden Krankheiten wie Diabetes Typ 2 und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, stellen ein gesundheitspolitisches Problem dar. Ein vereinfachtes, erweitertes Nährwertkennzeichnungs-Modell – vorne auf der Lebensmittelverpackung – soll Verbraucherinnen und Verbrauchern Orientierung bieten und ist Auftrag im Koalitionsvertrag. Eine einheitliche, verständliche Darstellung kann die günstigere Produktauswahl und den Vergleich zwischen Produkten innerhalb derselben Produktgruppe erleichtern.

Vergleich der ausgewählten Nährwertkennzeichnungs-Modelle

Elf verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Ausrichtungen bewertete das MRI anhand von 18 Kriterien. Manche Nährwertkennzeichnungs-Modelle listen den Energie- und Nährwertgehalt eines Produktes einzeln auf, andere beziehen den Gesundheitswert des gesamten Produktes mit ein.

Die Kriterien der Bewertung umfassen ernährungsphysiologische und sozialwissenschaftliche Aspekte, wie z.B. die Entwicklung des Modells von mehreren Akteurgruppen, die Einbeziehung von günstigen als auch ungünstigen Inhaltsstoffen und die Bewertung der Inhaltstoffe, einzeln oder zusammenfassend, die Erfüllung der Anforderungen, die in Artikel 35 der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) definiert sind und die Orientierung an wissenschaftlich fundierter Verbraucherforschung.

Informationen zur Lebensmittelinformationsverordnung Externer Link

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL) hat einen eigenen Entwurf für ein Nährwertkennzeichnungs-Modell vorgestellt. Das MRI beschreibt und bewertet den Entwurf des BLL wie die bereits vorhandenen Nährwertkennzeichnungs-Modelle (siehe Ergänzung zum vorläufigen MRI-Bericht).

Das MRI entwickelte ebenfalls einen Vorschlag für ein Nährwertkennzeichnungs-Modell (siehe Pressemitteilung vom MRI vom 22.05.2019).

Warum ist der Bericht vorläufig und wie geht es weiter?

Der vorläufige Bericht des MRI wird noch ergänzt, wenn ein von der EU-Kommission bereits angekündigter Bericht zu verschiedenen Nährwertkennzeichnungsmodellen vorliegt.

Die Entscheidung über die Art einer Nährwertkennzeichnung steht noch aus. Die unterschiedlichen Vorstellungen vom BMEL, Verbraucher- und Lebensmittelwirtschaftsseite, dem Handwerk sowie weiteren Stakeholdern müssen unter einen Hut gebracht werden. Das BMEL wird die Verbraucher in die Entscheidung mit einbeziehen. Im Sommer ist eine Verbraucherforschung geplant, bei der vier bis fünf Kennzeichnungssysteme einbezogen werden.

Nach aktuellem EU-Recht ist ein erweitertes Nährwertkennzeichnungs-System freiwillig. Deshalb bedarf die Einführung der Unterstützung und Akzeptanz der Unternehmen der Ernährungswirtschaft und des Handels. Damit ein Nährwertkennzeichnungs-Modell den Verbrauchern eine Orientierung geben kann, sind möglichst viele gekennzeichnete Lebensmittel in vielen Lebensmittelmärkten notwendig.

Bleibt also abzuwarten, was sich aus der Verbraucherforschung ergibt und welches Nährwertkennzeichnungs-Modell sich durchsetzt und eingeführt wird. Sicher ist jedoch, dass weitere Maßnahmen für ein ernährungsphysiologisch günstiges Ernährungsverhalten verfolgt werden sollen, wie zum Beispiel Ernährungsbildung in Kitas und Schulen und die Einführung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. für die Gemeinschaftsverpflegung.

Kontrovers diskutiert

Kontrovers diskutiert
Vereinfachte Nährwertkennzeichnung – was ist sinnvoll?

Jutta Saumweber (Verbraucherzentrale Bayern) und Peter Loosen (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.) antworten auf diese Frage Mehr

Vorläufiger MRI-Bericht

Ergänzung zum vorläufigen MRI-Bericht

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