Diskussion um vereinfachte Nährwertkennzeichnung

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Seit Wochen steht die vereinfachte Nährwertkennzeichnung in den Schlagzeilen. Diese dient als wichtige Grundlage für bewusste Kaufentscheidungen der Konsumenten. Hersteller von vorgefertigten Produkten sind gesetzlich verpflichtet, auf der Verpackung die Gehalte an Eiweiß, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Energie und Salz anzugeben. Darüber hinaus besteht, gemäß Artikel 35 LMIV die Möglichkeit, eine zusätzliche, freiwillige Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite einer Lebensmittelverpackung aufzudrucken. In Deutschland und Europa gibt es dazu jedoch keine generelle Verpflichtung und es ist somit auch nicht einheitlich geregelt, wie diese Kennzeichnung aussehen soll.


Weltweit existieren viele unterschiedliche Nährwertkennzeichnungs-Modelle (NWK-Modelle) wie beispielsweise den Nutri-Score aus Frankreich, die Nährwertampel aus Großbritannien oder das BLL-Nährwertkennzeichnungsmodell des Lebensmittelverbands Deutschland (BLL). Diese haben - bedingt durch ihre spezifischen Schwerpunkte - individuelle Vorteile, aber auch Einschränkungen. Um eine grundsätzliche Entscheidung für Deutschland treffen zu können, möchte Bundesernährungsministerin Julia Klöckner jetzt Verbraucher befragen und hat die Rahmenbedingungen für die Verbraucherbeteiligung festgelegt. Das Ergebnis der Befragung wird im September 2019 erwartet und soll in die Entscheidung der Ernährungsministerin einfließen.

Vor Kurzem hat das KErn das Thema der vereinfachten Nährwertkennzeichnung aufgegriffen und dazu die Fakten zusammengetragen. Im Newsletter 02/19 kamen hierzu Jutta Saumweber, Leiterin des Referats Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Bayern und Peter Loosen, Geschäftsführer beim Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. zu Wort.